Versicherungen

Insolvenzversicherung

Den nach deutschem Reiserecht vorgeschriebenen Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung. Bavaria Jagdreisen GmbH hat zu diesem Zweck einen Vertrag mit der R+V-Versicherung AG, Wiesbaden und stellt diesen Sicherungsschein dem Kunden gratis zur Verfügung. Mit dem je Teilnehmer zugeschickten Sicherungsschein weist der Reiseveranstalter dem Reisenden gegenüber nach, dass die Kundengelder zu 100 % sicher sind, sollten aufgrund einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Reiseleistungen ausfallen oder aber Rückreisekosten entstehen.

Einige Jagdbüros möchten sich durch Klausulierungen, sie wären nur Reisevermittler, der Verantwortung des Reiseveranstalters entziehen! Um als Reisevermittler zu gelten, sind dem Kunden mindestens nachfolgend aufgeführte Dinge beim Angebot oder der Buchungsbestätigung auszuhändigen:

- Einen Sicherungsschein ausgestellt auf den vermittelten Reiseveranstalter
 
 (z.B. polnisches Forstamt)
- Die Aushändigung der Allgemeinen Reisebedingungen und der Preisliste
   des Reiseveranstalters (
z.B. poln. Forstamt)
- Mitteilung der genauen Adresse mit Telefonnummer des Reiseveranstalters

- Weitergabe der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters an den Kunden

Werden Ihnen diese Unterlagen von dem "Reisevermittler" nicht übergeben, ist größte Vorsicht geboten!

Reiseveranstalter-Haftpflichtvericherung

Weiterhin hat Bavaria Jagdreisen eine Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung bei der R+V Versicherung AG, Wiesbaden abgeschlossen. Sollten Reisegäste Personen- oder Sachschäden erleiden, für die Bavaria Jagdreisen haftbar ist, so würde diese Versicherung für den Schadenersatz aufkommen.

Bitte beachten Sie, dass auch hier die Haftung von "Reisevermittlern" nicht annähernd an die der Reiseveranstalter reicht!