Bärenjagd Kamtschatka

Pirschjagd auf Frühjahrsbär ab 23. April

Pauschalpreis EUR 9.490,00 inkl. Abschuss 1 Sib. Braunbär

OHNE Limit bezüglich Trophäengröße


 

Wichtige Information: Aussetzung der Jagden bis auf weiteres


Bärenjagd in der Wildnis von Kamtschatka

Unbestrittener Herrscher auf der erst im frühen 17. Jh. entdeckten Halbinsel ist der Braunbär. Ausgewachsene Altbären können hier 500 kg und mehr wiegen und eine Körpergröße von über 3 m erreichen. Nach der Winterruhe im Frühjahr trägt der Braunbär seine wertvollste Decke und die längsten Nägel. Bis in den Mai hinein liegt Schnee. Die besten Jagdgründe in dieser weg- und steglosen Landschaft können deshalb nur per Motorschlitten und Langlaufski erreicht werden. In der Küstenregion wird per Motorboot angelandet.

Reiseroute

Der Linienflug nach Moskau mit Lufthansa, SWISS oder AUA dauert ca. 3½ Stunden. Nach der Landung werden die Gäste unmittelbar nach der Passkontrolle von unserem Mitarbeiter empfangen und bis zum Rückflug betreut. Der Anschlussflug nach Kamtschatka in Ostsibirien dauert ca. 4 Stunden.

Im Reisepreis enthaltene Reiseleistungen:

  • 14 Tage Betreuung ab/bis Flughafen Moskau, Empfang durch unsere Vertreter
  • alle Transfers ab/bis Flughafen, Auto- und Helitransport ins Jagdgebiet
  • Unterkunft/Verpflegung im Jagdgebiet
  • Jagdführung und Beförderung auf der Jagd
  • Vorbereitung der rohen Trophäen für den Transport
  • Visum, Jagd- und Waffenlizenz, Ausfuhrpapiere
  • Bearbeitung der Reisedokumente

Unterkunft und Verpflegung:

Die Jagdbehausungen bieten nur minimalen Komfort. Nach der Jagd besteht Gelegenheit, sich in einer der unzähligen Thermalquellen zu regenerieren und ein ausgiebiges Bad zu nehmen. Lassen Sie sich mit heimischem Lachs, Kaviar und anderen Landesspezialitäten verwöhnen.

Zusatzkosten:

Linienflug ab/bis deutschem Flughafen (Economy Klasse, 20 kg Freigepäck) auf Anfrage
zusätzlicher Jagdtag EUR 300,00
Reisepreis für Begleitpersonen EUR 4.590,00

Rückerstattung:

falls der Bär nicht erlegt wird * EUR 2.300,00

* Angeschweißtes Wild, das nicht zur Strecke gebracht werden kann, gilt als erlegt.